MOFA Prüfbescheinigung

Folgende Voraussetzungen muss das Fahrzeug haben, damit man es mit der MOFA-Prüfungsbescheinigung fahren darf:

Einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, dessen Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke 25 km/h nicht überschreitet. Sitz für die Mitnahme von Kindern (unter 7 Jahren) darf angebracht werden.

Anforderung:

  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Eine Ausbildung in Theorie und Praxis

Besonderheiten:

Die Bewerber einer MOFA-Prüfbescheinigung werden in einer gesonderten Lerngruppe ausgebildet. Falls der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande kommt, werden sie zusammen mit Bewerber der Klasse M, A1 oder A ausgebildet. Die praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten wird normal durchgeführt.

Pflichtstundenübersicht

AusbildungStunden

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

Grundunterricht 6 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

bei Einzelausbildung min. 90 Minuten
bei Gruppenausbildung (pro Gruppe) min. 180 Minuten
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa,
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

 

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