MOFA Prüfbescheinigung
Folgende Voraussetzungen muss das Fahrzeug haben, damit man es mit der MOFA-Prüfungsbescheinigung fahren darf:
Einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, dessen Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke 25 km/h nicht überschreitet. Sitz für die Mitnahme von Kindern (unter 7 Jahren) darf angebracht werden.
Anforderung:
- Mindestalter von 15 Jahren
- Eine Ausbildung in Theorie und Praxis
Besonderheiten:
Die Bewerber einer MOFA-Prüfbescheinigung werden in einer gesonderten Lerngruppe ausgebildet. Falls der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht zustande kommt, werden sie zusammen mit Bewerber der Klasse M, A1 oder A ausgebildet. Die praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten wird normal durchgeführt.
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | Stunden |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterricht | 6 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | |
Praktische Ausbildung |
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bei Einzelausbildung | min. 90 Minuten |
bei Gruppenausbildung (pro Gruppe) | min. 180 Minuten |
Gruppe max. 4 Personen für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa, Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr |