Führerscheinklasse T

Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnisklasse T fahren

  • Zugmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, auch mit Anhänger

Altersstufung

Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Anforderungen

  • Ein Mindestalter von 16 Jahren für den Führerschein über Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren für den Führerschein über Zugmaschinen bis 60 km/h
  • Eine Ausbildung in der Theorie und in der Praxis
  • Eine Prüfung in der Praxis
  • Die Klassen L und AM sind eingeschlossene Klassen

Pflichtstundenübersicht

Ausbildungohne Vorbesitz einer anderen Klassemit Vorbesitz einer anderen Klassen

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

Grundunterrricht 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 6 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Gesamt 18 Doppelstunden 12 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Nur Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten  

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

 

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