Folgende Voraussetzungen muss das Fahrzeug haben, damit man es mit der MOFA-Prüfungsbescheinigung fahren darf: Einsitzige, einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln, dessen Höchstgeschwindigkeit auf ebener Strecke 25 km/h nicht überschreitet. Sitz für die Mitnahme von Kindern...

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Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von...

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Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer baubedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis Klasse A2 – wird bis zum Ablauf von zwei Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis...

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Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) von einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm. Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1kW/kg nicht übersteigen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von...

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Bei der Motorrad-Klasse A spielt die Motorleistung und das Leistungsgewicht (Kilogramm pro Kilowatt) keine Rolle mehr. Man darf also „offene“ Motorräder fahren Bei der Motorrad-Klasse A2 ist die Leistung (Motorkraft) des Motorrades beschränkt Wer 24 Jahre oder älter ist, darf ohne Umwege...

Weiterlesen: Führerscheinklasse A