Führerscheinklasse BE

Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber entweder die Fahrerlaubnis der Klasse B schon besitzt oder die Ausbildung der Klasse BE parallel zur Klasse B absolviert.

Seit dem 01.01.1999 ist festgelegt, dass man einen speziellen Führerschein zum Ziehen von Anhänger benötigt. Folgende Anhänger darf man mit diesem Führerschein ziehen:

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse über der Leermasse des Pkw liegt.

Mit der Klasse 3 (dem Vorgänger der Klasse B) darf man alle einachsigen Anhänger, auch Tandemachsen mit dem Fahrzeug ziehen (Wohnwagen, Pferdetransporter).

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest

Anforderung

  • Vorbesitz der Klasse B / BF 17
  • Ein Mindestalter von 17 / 18 Jahren
  • Eine Ausbildung in der Praxis
  • Eine Prüfung im praktischen Teil

Pflichtstundenübersicht

 

Ausbildungmit Vorbesitz
Klasse B / BF17

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

- keine Theoretische Ausbildung vorgesehen -   

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:  
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 3 Fahrten
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 1 Fahrt  
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 1 Fahrt  
Gesamt 5 Fahrten

 

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