Führerscheinklasse L

Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnis der Klasse L fahren

  • Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, die und auch für solche eingesetzt werden, mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Bei einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h betragen.

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Anforderungen

  • Ein Mindestalter von 16 Jahren
  • Eine Ausbildung in der Theorie
  • Eine Prüfung in der Theorie

Pflichtstundenübersicht

Ausbildungohne Vorbesitz einer anderen Klassemit Vorbesitz einer anderen Klassen

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

Grundunterrricht 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 2 Doppelstunden 2 Doppelstunden
Gesamt 14 Doppelstunden 8 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

- keine praktische Ausbildung vorgesehen -

 

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