ASF Seminar

Während der Probezeit (die ersten 2 Jahre) unterliegen die Fahranfänger einer besonderen Aufsicht des Straßenverkehrsamtes (StVa). Verstößt ein Fahrer innerhalb der Probezeit gegen die Straßenverkehrsordnung, kann das Straßenverkehrsamt eine Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger verordnen. Wer jedoch trotz dieser Verordnung nicht an diesem Seminar teilnimmt, bekommt die Fahrerlaubnis entzogen. ASF Aufbauseminare werden bei uns in der Fahrschule angeboten.

Ablauf und Inhalt

  • Die Seminargruppe besteht aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern
  • Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen je 135 Minuten
  • Zwischen den ersten zwei Sitzungen findet eine Beobachtungsfahrt statt (mindestens 30 Minuten)
  • Die Dauer des Seminars beträgt ca. 2- 4 Wochen

Nach Abschluss des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die unverzüglich dem Straßenverkehrsamt vorzulegen ist. Nach Missachtung der Straßenverkehrsordnung verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere 2 Jahre zusätzlich zur vorhandenen Probezeit.

 

Jetzt kostenloses Angebot anfordern!