Führerscheinklasse CE

Die LKW-Klassen sind auf 5 Jahre befristet. Durch Vorlage einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einer Tauglichkeitsuntersuchung wird der Führerschein auf weitere 5 Jahre verlängert.

Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist ein Mindestalter von 21 Jahren bestimmt, sobald die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.

Folgende Fahrzeuge darf man mit der Führerscheinklasse CE beschränkt fahren

  • Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben
  • Innerhalb Deutschlands dürfen auch Busse, allerdings nur zum Zweck einer technischen Überprüfung und ohne Fahrgäste, mit Anhänger gefahren werden. Das zulässige Gesamtgewicht der Klasse C darf allerdings nicht überschritten werden

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Ärztliches Zeugnis

Anforderungen

  • Vorbesitz der Klasse C
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Eine Ausbildung in der Praxis
  • Eine Prüfung im praktischen Teil

Pflichtstundenübersicht

Ausbildungohne Vorbesitz einer anderen Klassemit Vorbesitz einer anderen Klasse
Pflichtstunden des Theorieunterrichts:
Grundunterrricht - 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht - 4 Doppelstunden
Gesamt - 10 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)  
Praktische AusbildungVorbesitz 
Klasse B
Gemeinsamer Bildungsgang
C und CE
Mindestumfang der Sonderfahrten:
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Fahrten 5 Fahrten  
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 2 Fahrten 2 Fahrt
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Fahrten 3 Fahrt
Gesamt 10 Fahrten 10 Fahrten

 

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