Führerscheinklasse A2

Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnis der Motorrad-Klasse A2 fahren

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer baubedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis Klasse A2 – wird bis zum Ablauf von zwei Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,20kW/kg übersteigt.

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Anforderungen

  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossene Klassen
  • Eine Ausbildung in Theorie und Praxis
  • Eine Prüfung in Theorie und Praxis

Pflichtstundenübersicht

Ausbildungohne Vorbesitz einer anderen Klassemit Vorbesitz einer anderen Klasse

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

Grundunterrricht 12 Doppelstunden 6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht 4 Doppelstunden 4 Doppelstunden
Gesamt 16 Doppelstunden 10 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:  
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Fahrten 3 Fahrten  
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4 Fahrten 2 Fahrten
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Fahrten 1 Fahrt
Gesamt 12 Fahrten 6 Fahrten

 

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