Führerscheinklasse A2
Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnis der Motorrad-Klasse A2 fahren
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer baubedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse A2 – wird bis zum Ablauf von zwei Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,20kW/kg übersteigt.
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Anforderungen
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Die Klassen AM und A1 sind eingeschlossene Klassen
- Eine Ausbildung in Theorie und Praxis
- Eine Prüfung in Theorie und Praxis
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterrricht | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 Doppelstunden | 4 Doppelstunden | |
Gesamt | 16 Doppelstunden | 10 Doppelstunden | |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | |||
Praktische Ausbildung |
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Mindestumfang der Sonderfahrten: | |||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 Fahrten | 3 Fahrten | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Fahrten | 2 Fahrten | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Fahrten | 1 Fahrt | |
Gesamt | 12 Fahrten | 6 Fahrten |