Führerscheinklasse B

Folgende Fahrzeuge darf man mit der PKW-Klasse B fahren

Kraftfahrzeuge – keine Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse nicht über 3500 kg und höchstens 8 Personen (Fahrzeugführer ausgenommen). Anhänger können mitgeführt werden, wenn:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt.
  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges 3500 kg nicht überschreitet.
  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt.

Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)

Anforderungen

  • Ausbildung in der Theorie und Praxis
  • Ein Mindestalter von 18 Jahren
  • Eine bestandene Prüfung im theoretischen, sowie dem praktischen Teil
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahrs absolviert werden
  • Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahrs absolviert werden

Die PKW-Klasse B schließt folgende Klassen mit ein

  • AM (Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge)
  • L (Traktor)

Pflichtstundenübersicht

Ausbildungohne Vorbesitz einer anderen Klassemit Vorbesitz einer anderen Klasse

Pflichtstunden des Theorieunterrichts

Grundunterricht 12 Doppelstunden  6 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht  2 Doppelstunden  2 Doppelstunden
Gesamt 14 Doppelstunden  8 Doppelstunden
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:    
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen 5 Fahrten  
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen 4 Fahrten  
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit 3 Fahrten  
Gesamt 12 Fahrten  

 

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