Weiterbildung für Berufskraftfahrer
Weiterbildung LKW gem. BKrFQG
Informationen:
Module LKW | Behandelte Inhalte | ||
---|---|---|---|
1 | Eco Training | 1.1 | Kenntnis der Eigenschaft der kinematischen Kette |
Aus 1.2 | bestes Verhältnis Geschwindigkeit / Getriebe, Trägkeit des Fahrzeugs nutzen | ||
1.3 | Fähigkeit zur Optmierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis) | ||
2 | Sozial (Vorschriften) für den Güterverkehr |
2.1 | 2.1 Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr |
2.2 | Kenntnis der Vorschriften für den Güterverkehr | ||
3 | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
1.2 | 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs (außer Inhalte von Modul 1) inkl. Praxis |
3.1 | Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle | ||
3.5 | Fähigkeit zu richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen | ||
4 | Schaltstelle Fahrer: Dienstleistung, Imageträger, Profi |
3.6 | Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens |
3.7 | Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung | ||
3.4 | Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung | ||
3.3 | Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen | ||
3.2 | Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken | ||
5 | Ladungssicherung | 1.4 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung der Kraftfahrzeugs |
Jetzt kostenloses Angebot anfordern!
Weiterbildung Bus gem. BKrFQG
Module Bus | Behandelte Inhalte | ||
---|---|---|---|
1 | Eco-Training | 1.1 | Kenntnis der Eigenschaften der kinematischen Kette |
Aus 1.2 | bestes Verhältnis Geschwindigkeit / Getriebe, Trägheit des Fahrzeuges nutzen | ||
1.3 | Fähigkeit zur Optmierung des Kraftstoffverbrauchs (inkl. Praxis) | ||
2 | Markt und Image | 3.6 | Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt |
3.8 | Kenntnis des wirtschaftlichen Umfeld des Personenverkehrs und der Marktordung | ||
Aus 2.3 | Beförderung bestimmter Personengruppen | ||
3 | Sicherheitstechnik Fahrsicherheit |
1.6 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftomnibusses |
Aus 1.2 | Dauerbremsanlage / elektronische Systeme, Prüfen der Bremsanlage | ||
4 | Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr |
2.1 | Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Personenverkehr |
3.1 | Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle | ||
3.2 | Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen | ||
3.5 | Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen | ||
5 | Fahrgastsicherheit und Gesundheit |
1.5 | Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts |