Führerscheinklasse L
Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnis der Klasse L fahren
- Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, die und auch für solche eingesetzt werden, mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h. Bei einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf die Höchstgeschwindigkeit nicht über 25 km/h liegen.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h, auch mit einer Kombination aus Fahrzeug und Anhänger darf die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h betragen.
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Anforderungen
- Ein Mindestalter von 16 Jahren
- Eine Ausbildung in der Theorie
- Eine Prüfung in der Theorie
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klassen |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterrricht | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Gesamt | 14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | ||
Praktische Ausbildung |
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- keine praktische Ausbildung vorgesehen - |