Führerscheinklasse B
Folgende Fahrzeuge darf man mit der PKW-Klasse B fahren
Kraftfahrzeuge – keine Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse nicht über 3500 kg und höchstens 8 Personen (Fahrzeugführer ausgenommen). Anhänger können mitgeführt werden, wenn:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt.
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers und die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges 3500 kg nicht überschreitet.
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges nicht übersteigt.
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Anforderungen
- Ausbildung in der Theorie und Praxis
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Eine bestandene Prüfung im theoretischen, sowie dem praktischen Teil
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahrs absolviert werden
- Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahrs absolviert werden
Die PKW-Klasse B schließt folgende Klassen mit ein
- AM (Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge)
- L (Traktor)
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterricht | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden |
Klassenspezifischer Unterricht | 2 Doppelstunden | 2 Doppelstunden |
Gesamt | 14 Doppelstunden | 8 Doppelstunden |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | ||
Praktische Ausbildung |
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Mindestumfang der Sonderfahrten: | ||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 Fahrten | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Fahrten | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Fahrten | |
Gesamt | 12 Fahrten |