Führerscheinklasse T
Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnisklasse T fahren
- Zugmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, auch mit Anhänger
Altersstufung
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Anforderungen
- Ein Mindestalter von 16 Jahren für den Führerschein über Zugmaschinen bis 40 km/h
- Ein Mindestalter von 18 Jahren für den Führerschein über Zugmaschinen bis 60 km/h
- Eine Ausbildung in der Theorie und in der Praxis
- Eine Prüfung in der Praxis
- Die Klassen L und AM sind eingeschlossene Klassen
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klassen | |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterrricht | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | |
Klassenspezifischer Unterricht | 6 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | |
Gesamt | 18 Doppelstunden | 12 Doppelstunden | |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | |||
Praktische Ausbildung |
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Nur Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten | |
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Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |