Führerscheinklasse CE
Die LKW-Klassen sind auf 5 Jahre befristet. Durch Vorlage einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einer Tauglichkeitsuntersuchung wird der Führerschein auf weitere 5 Jahre verlängert.
Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist ein Mindestalter von 21 Jahren bestimmt, sobald die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
Folgende Fahrzeuge darf man mit der Führerscheinklasse CE beschränkt fahren
- Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben
- Innerhalb Deutschlands dürfen auch Busse, allerdings nur zum Zweck einer technischen Überprüfung und ohne Fahrgäste, mit Anhänger gefahren werden. Das zulässige Gesamtgewicht der Klasse C darf allerdings nicht überschritten werden
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ärztliches Zeugnis
Anforderungen
- Vorbesitz der Klasse C
- Ein Mindestalter von 18 Jahren
- Eine Ausbildung in der Praxis
- Eine Prüfung im praktischen Teil
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts: | |||
Grundunterrricht | - | 6 Doppelstunden | |
Klassenspezifischer Unterricht | - | 4 Doppelstunden | |
Gesamt | - | 10 Doppelstunden | |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | |||
Praktische Ausbildung | Vorbesitz Klasse B | Gemeinsamer Bildungsgang C und CE | |
Mindestumfang der Sonderfahrten: | |||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 Fahrten | 5 Fahrten | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 2 Fahrten | 2 Fahrt | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Fahrten | 3 Fahrt | |
Gesamt | 10 Fahrten | 10 Fahrten |