Führerscheinklasse A1
Folgende Fahrzeuge darf man mit der Fahrerlaubnis der Motorrad-Klasse A1 fahren
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) von einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm. Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1kW/kg nicht übersteigen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.
Unterlagen und Nachweise,
die zum Antrag der Fahrerlaubnis benötigt werden
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs (Sofortmaßnahmen am Unfallort)
Anforderungen
- Ein Mindestalter von 16 Jahren
- Die Klasse AM ist eine eingeschlossene Klasse
- Eine Ausbildung in Theorie und Praxis
- Eine Prüfung in Theorie & Praxis
Pflichtstundenübersicht
Ausbildung | ohne Vorbesitz einer anderen Klasse | mit Vorbesitz einer anderen Klasse | |
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Pflichtstunden des Theorieunterrichts |
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Grundunterrricht | 12 Doppelstunden | 6 Doppelstunden | |
Klassenspezifischer Unterricht | 4 Doppelstunden | 4 Doppelstunden | |
Gesamt | 16 Doppelstunden | 10 Doppelstunden | |
(Doppelstunden zu je 90 Minuten) | |||
Praktische Ausbildung |
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Mindestumfang der Sonderfahrten: | |||
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 Fahrten | ||
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen | 4 Fahrten | ||
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 Fahrten | ||
Gesamt | 12 Fahrten |